Preise für Waren und Dienstleistungen müssen in bestimmter Art und Weise angegeben werden. Dies gilt für alle Arten von Handels- und Dienstleistungsbetrieben gleichermaßen - also auch für Friseursalons, Nagelstudios, Kosmetikstudios und alle anderen Beautysalons. Dies ergibt sich aus §5(1) der
Preisangabeverordnung (PangV):
Wer Leistungen anbietet, hat ein Preisverzeichnis mit den Preisen für seine wesentlichen Leistungen aufzustellen. Dieses ist im Geschäftslokal oder am sonstigen Ort des Leistungsangebots und, sofern vorhanden, zusätzlich im Schaufenster oder Schaukasten anzubringen.
Weiterhin regelt die Preisangabeverordnung, dass die Angabe von Circa-Preisen unzulässig ist. Die Preisauszeichnung in Euro ist vorgeschrieben. Ein pauschaler Hinweis, dass Sonderwünsche extra kosten, ist erlaubt. Die Preisliste müssen Sie im Salon und im Schaufenster gut sichtbar aushängen. Bei mehreren Schaufenstern genügt der Aushang in einem. Auch alle Waren, die Sie im Schaufenster platzieren, müssen mit dem entsprechenden Preis gut lesbar ausgezeichnet sein.